Erlaubnis nach § 34a GewO
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewacht, braucht die Erlaubnis der zuständigen Behörde; in Berlin ist das das Ordnungsamt des Bezirks. Sie setzt Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, die Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer und eine Haftpflichtversicherung voraus. Fragen Sie nach dem Stand der Erlaubnis. Die Erlaubnis für Edo+ Protection wurde am 2. Oktober 2025 erteilt.
Quelle: § 34a Abs. 1 GewO · Land Berlin, Dienstleistung 124508